Die reisemedizinische Gesundheitsberatung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und auch nicht bei allen privaten Versicherungen Vertragsinhalt. Daher muss die reisemedizinische Gesundheitsberatung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt werden. Mittlerweile erstattet eine Reihe von gesetzlichen Krankenassen jedoch teilweise die Kosten für Impfungen vor privaten Auslandsreisen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.